Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Registrierungsbehörde Arbeiterkammer

Die AK ist die zuständige Behörde für AK-Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger der Berufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen sowie AbsolventInnen der GuK-Schulen stellen ihren Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei der AK.

Auf der Website https://www.arbeiterkammer.at/gbr finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare, Links, Videos und Ausfüllhilfen für die Registrierung bei der Arbeiterkammer.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: durch GÖG und AK für das GBR-Leitungsteam

Zurück zum Anfang des Inhaltes
OSZAR »